Vorabpauschale Rechner 2026: Steuer auf ETFs berechnen
Für 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 %. Mit dem Rechner siehst du, wie hoch die Vorabpauschale deines ETFs ausfällt, wie viel davon steuerpflichtig ist und ob überhaupt Steuer anfällt – die Abbuchung erfolgt am 04.01.2027.
Vorabpauschale berechnen
Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt. Nur für Privatanleger (Anteile im Privatvermögen). Allgemeine Information und Rechenhilfe, keine Steuerberatung und keine Prüfung deines Einzelfalls. Für deine persönliche Situation wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Rechengrundlage: § 18 InvStG (Vorabpauschale), § 20 InvStG (Teilfreistellung), § 32d EStG, § 4 SolZG, § 20 Abs. 9 EStG; Basiszins laut BMF-Schreiben.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den das Finanzamt bei Fonds und ETFs jedes Jahr ansetzt – auch wenn der Fonds nichts ausschüttet. Sie ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Jahres den sogenannten Basisertrag unterschreiten. Sie gilt als Kapitalertrag am ersten Werktag des Folgejahres und wird beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen, damit nichts doppelt besteuert wird.
Formel und Rechenbeispiel
Basisertrag = Wert zu Jahresbeginn × 70 % × Basiszins. Er ist begrenzt auf den Wertzuwachs des Jahres zuzüglich Ausschüttungen. Vorabpauschale = Basisertrag − Ausschüttungen. Im Kaufjahr sinkt sie um 1/12 für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat.
Beispiel 2026: Ein Aktien-ETF ist am Jahresanfang 10.000 € wert, am Jahresende 11.000 €, keine Ausschüttung. Basisertrag = 10.000 € × 70 % × 3,20 % = 224,00 €. Nach 30 % Teilfreistellung sind 156,80 € steuerpflichtig. Ist der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft, fallen 39,20 € Kapitalertragsteuer und 2,16 € Soli an – zusammen 41,36 €.
Quelle: § 18 InvStG, § 19 InvStG.
Basiszins für die Vorabpauschale
| Jahr | Basiszins | Vorabpauschale gilt zugeflossen am |
|---|---|---|
| 2026 | 3,20 % | 04.01.2027 |
| 2025 | 2,53 % | 02.01.2026 |
Quellen: BMF-Schreiben Basiszins 2026, BMF-Schreiben Basiszins 2025. Den Wert errechnet die Deutsche Bundesbank auf den ersten Börsentag des Jahres.
Teilfreistellung nach Fondsart
| Fondsart | Steuerfrei (Privatanleger) |
|---|---|
| Aktienfonds (mehr als 50 % Kapitalbeteiligungen) | 30 % |
| Mischfonds (mindestens 25 % Kapitalbeteiligungen) | 15 % |
| Immobilienfonds | 60 % |
| Auslands-Immobilienfonds | 80 % |
| Sonstige Fonds (z. B. Anleihen-ETF) | 0 % |
Quelle: § 20 InvStG, Fondsarten: § 2 Abs. 6–7 InvStG.
Wann wird abgebucht – und was gilt bei ausländischen Brokern?
Die Vorabpauschale für 2026 gilt am 04.01.2027 als zugeflossen. Eine deutsche Depotbank behält die Steuer ein und zieht den Betrag dafür von deinem Konto bei ihr ein.
Führt dein Broker keine deutsche Kapitalertragsteuer ab – laut eigenen Angaben etwa XTB –, gibst du die Vorabpauschale selbst in der Steuererklärung an (Anlage KAP). Einen Überblick über ETF-Broker bietet unser ETF-Broker-Vergleich.
Quellen: § 44 Abs. 1 und 1b EStG, XTB – rechtliche Informationen.
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale 2026?
Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 %. Die Deutsche Bundesbank hat ihn auf den 2. Januar 2026 errechnet, das Bundesfinanzministerium hat ihn am 13. Januar 2026 veröffentlicht.
Wann wird die Vorabpauschale 2026 abgebucht?
Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen – laut BMF am 04.01.2027. Eine deutsche Depotbank behält die Steuer ein und zieht den Betrag dafür von deinem Konto bei ihr ein (§ 44 Abs. 1 und 1b EStG). Bei Brokern ohne deutschen Steuerabzug gibst du die Vorabpauschale in der Steuererklärung an (Anlage KAP).
Muss ich Vorabpauschale zahlen, wenn mein ETF im Minus ist?
Nein. Der Basisertrag ist auf den Wertzuwachs des Jahres zuzüglich Ausschüttungen begrenzt. Hat der Fonds im Jahr an Wert verloren, fällt keine Vorabpauschale an.
Wird die Vorabpauschale auf den Sparer-Pauschbetrag angerechnet?
Ja. Die Vorabpauschale ist ein Kapitalertrag. Solange dein Sparer-Pauschbetrag (1.000 €, bei Zusammenveranlagung 2.000 €) nicht ausgeschöpft ist, fällt keine Steuer an.
Welche Teilfreistellung gilt für meinen ETF?
Für Privatanleger: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %, Auslands-Immobilienfonds 80 % (§ 20 InvStG). Ein typischer Aktien-ETF wie ein MSCI-World-ETF gilt als Aktienfonds, wenn er laut Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % seines Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt (§ 2 Abs. 6 InvStG).
Zahle ich die Vorabpauschale beim Verkauf doppelt?
Nein. Beim Verkauf wird der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen vermindert (§ 19 Abs. 1 InvStG).
Weitere Rechner: Kapitalertragsteuer-Rechner · ETF-Sparplan-Rechner · Zinseszinsrechner
Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Stand: 26.09.2026.